Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer für den jeweiligen Zeitraum fest. Das Finanzamt kann dabei von der Erklärung abweichen oder bei fehlender Erklärung schätzen. Ein Einspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich.
Der Beginn der Frist und mögliche Ausnahmen richten sich nach den Verfahrensregeln. Insbesondere eine fehlende oder unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung ist gesondert zu berücksichtigen. Ein Einspruch setzt die Zahlungspflicht nicht automatisch aus.
Quellen: § 155 AO, § 162 AO, § 355 AO, § 356 AO, § 361 AO.
Wenn das Finanzamt Körperschaftsteuer gegenüber der GmbH festsetzt.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.