Kraftstoff und Ladestrom für Fahrzeuge der GmbH sind Energiebezüge für den Betrieb der zugeordneten Fahrzeuge.
Typische Fälle:
- Tankkarten.
- Öffentliches Laden.
- Vom Arbeitnehmer verauslagter Ladestrom für den Dienstwagen.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.