Krisenfrüherkennung ist die fortlaufende Beobachtung von Entwicklungen, die den Fortbestand der GmbH gefährden können. Diese Aufgabe gehört zu den gesetzlichen Pflichten der Geschäftsführung. Entscheidend ist, dass aus erkannten Warnzeichen rechtzeitig geeignete Maßnahmen folgen.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.