Die Künstlersozialabgabe ist die Abgabe der GmbH auf Entgelte an selbständige Künstler und Publizisten, als Betriebsausgabe abziehbar und ohne Vorsteuer.
Typische Fälle mit künstlerischem/publizistischem Charakter:
- freie Gestaltung
- Text
- Foto
- Video
- Webdesign
- Eigene Werbung durch selbständige Kreative.
- Kreativagentur mit Aufträgen an freie Künstler.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.