Die Liquidation ist die Abwicklung der aufgelösten GmbH. Die zuständigen Liquidatoren beenden die laufenden Geschäfte und erfüllen die Abwicklungspflichten. Eine geordnete Liquidation ist von einem erforderlichen Insolvenzverfahren zu unterscheiden.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Forderungen einziehen.
- Verbindlichkeiten erfüllen oder nach den gesetzlichen Regeln sichern.
- Vermögen verwerten, soweit zur Abwicklung erforderlich.
- Gläubiger öffentlich zur Anmeldung auffordern.
Das Vermögen darf erst nach Ablauf eines Jahres seit dem Gläubigeraufruf und nach Tilgung oder Sicherstellung der Schulden verteilt werden. Für bekannte und streitige Forderungen gelten die besonderen Regeln des § 73 GmbHG. Ein abgelaufenes Sperrjahr bewirkt keine automatische Löschung.
Nach Abschluss der Liquidation wird deren Beendigung zur Eintragung angemeldet. Fortbestehendes Vermögen oder weitere Abwicklungsaufgaben können eine Nachtragsliquidation erforderlich machen.
Quellen: § 70 GmbHG, § 73 GmbHG, § 74 GmbHG.
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