Lohnbestandteile sind die Leistungen, mit denen der Arbeitgeber die vereinbarte Arbeit vergütet. Weitere Arbeitgeberleistungen können Beschäftigten zusätzlich zugutekommen oder betriebliche Aufwendungen erstatten. Ihre Einordnung richtet sich nach dem tatsächlichen Rechtsgrund und der konkreten Ausgestaltung.
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