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Mit der Lohnsteuer-Anmeldung erklärt die GmbH dem Betriebsstättenfinanzamt die einzubehaltende oder pauschal übernommene Lohnsteuer und die dazugehörigen Zuschlagsteuern. Das betrifft die GmbH, wenn sie als Arbeitgeberin zur Anmeldung verpflichtet ist.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.