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Die Meldung einer Datenpanne ist die Mitteilung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde. Für die GmbH als Verantwortliche richtet sich die Meldepflicht insbesondere nach Artikel 33 DSGVO. Die Pflicht hängt vom Risiko für die betroffenen Menschen ab.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.