Die Meldung zur Künstlersozialabgabe ist die jährliche Mitteilung der maßgeblichen abgabepflichtigen Entgeltzahlungen an die Künstlersozialkasse.
Abgabepflichtige Unternehmen melden die maßgeblichen Entgeltzahlungen des Vorjahres bis zum 31. März des Folgejahres. Die Künstlersozialkasse rechnet die Abgabe ab und setzt die erforderlichen Vorauszahlungen fest. Die GmbH stimmt die Angaben gegebenenfalls mit der Steuerberatung ab.
Die Erstanmeldung zur Prüfung der Abgabepflicht ist von dieser wiederkehrenden Entgeltmeldung zu unterscheiden.
Quelle: Künstlersozialkasse: Meldepflichten und Fristen.
Wenn die GmbH nach den gesetzlichen Voraussetzungen künstlersozialabgabepflichtige Entgelte melden muss.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.