Eine Mietkaution dient der Sicherung vertraglicher Ansprüche. Bei einer rückzahlbaren Geldleistung erfasst die GmbH grundsätzlich einen Rückzahlungsanspruch. Andere Sicherungsformen sind nach ihrem jeweiligen Inhalt zu beurteilen.
Diese Kostenart ist ein Abgrenzungsfall: eine Zahlung ohne sofortigen oder ohne steuerlichen Betriebsausgabenabzug. Die Darstellung ist keine Gestaltungsempfehlung und kein Urteil über die zivilrechtliche Zulässigkeit.
Typische Fälle:
- Barkaution für Geschäftsräume.
- Kautionskonto.
- Rückzahlbare Gerätekaution.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.