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Der Mindestlohn ist die gesetzliche Untergrenze der Vergütung für eine Arbeitsstunde im jeweiligen Anwendungsbereich.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 grundsätzlich 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und ab 2027 14,60 Euro. Für Minijobs und bestimmte Branchen gelten besondere Aufzeichnungspflichten mit gesetzlichen Ausnahmen. Für die besonderen Aufzeichnungspflichten ist insbesondere § 17 MiLoG maßgeblich. Die Einhaltung prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.