Wer die GmbH besitzt oder kontrolliert, wird dem Transparenzregister gemeldet. Hier ist der alleinige Gesellschafter wegen seiner Kapitalbeteiligung als wirtschaftlich Berechtigter angegeben.
Die Eingangsmitteilung hält die übermittelten Angaben fest. Ein Transparenzregister: Muster eines Registerauszugs dokumentiert dagegen den Registerstand.
Die GmbH muss die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten aktuell halten und Änderungen unverzüglich dem Transparenzregister mitteilen.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.