Das Musterprotokoll ist eine gesetzliche Vorlage für die GmbH-Gründung. Es enthält den Gesellschaftsvertrag und die Bestellung der Geschäftsführung und gilt zugleich als Gesellschafterliste.
Für die Gründung mit einem Gesellschafter gibt es ein Einpersonen-Musterprotokoll. Es enthält auch die Bestellung des Geschäftsführers. Für eine Videogründung kommt außerdem die Vorlage aus Anlage 2 infrage.
Eine Kostenersparnis ist nach dem konkreten Gründungsfall zu beurteilen. Spätere Satzungsänderungen unterliegen den gewöhnlichen Form- und Registerregeln. Sie schaffen keine neue Gesellschaft und beseitigen nicht rückwirkend die Gründung mit Musterprotokoll.
Quellen: § 2 GmbHG, § 53 GmbHG, § 54 GmbHG.
Wenn für die Gründung ein gesetzlich zulässiges Musterprotokoll verwendet wird.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.