Die Namens- und Markenrecherche sucht nach bestehenden Rechten und möglichen Kollisionen eines vorgesehenen Zeichens. Sie unterstützt die Auswahl einer Firma oder Marke. Ein freier Register- oder Domainfund allein garantiert keine rechtliche Verfügbarkeit.
Die Firma muss insbesondere die handelsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die Recherche kann folgende Bestände einbeziehen:
- Handelsregister.
- Deutsche und europäische Markenregister.
- International geschützte Marken mit einschlägigem Schutzgebiet.
- Domains und tatsächlich benutzte geschäftliche Bezeichnungen.
Ältere Rechte können auch außerhalb eines einzelnen Registers bestehen. Die Schutzfähigkeit einer Marke und die Verwechslungsgefahr erfordern eine gesonderte rechtliche Beurteilung. Eine frühzeitige Prüfung senkt das Risiko späterer Konflikte.
Quellen: § 18 HGB, § 30 HGB, § 4 MarkenG, § 5 MarkenG.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.