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Bei der notariellen Gründung wird der Gesellschaftsvertrag der GmbH vor einem Notar beurkundet. Dafür kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Musterprotokoll verwendet werden. Die anschließende Anmeldung und Eintragung in das Handelsregister sind weitere Schritte.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.