Die Offenlegung des Jahresabschlusses macht die gesetzlich verlangten Rechnungslegungsunterlagen über das Unternehmensregister zugänglich. Welche Unterlagen einzureichen sind, hängt von der gesetzlichen Einordnung der GmbH ab. Aufstellung und Feststellung des Abschlusses sind davon getrennte Pflichten.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.