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Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist die gesetzlich zugelassene Erhebung der Steuer für bestimmte Bezüge nach einem pauschalen Steuersatz.

Für bestimmte Bezüge kann die GmbH die Lohnsteuer mit einem festen Satz selbst tragen (§§ 37b, 40, 40a und 40b EStG). Je nach Tatbestand beträgt er:

  • 15 Prozent
  • 20 Prozent
  • 25 Prozent
  • 30 Prozent

Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Pauschalsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Pauschalsteuer ist eine Steuer des Arbeitgebers; sie bezeichnet weder den geldwerten Vorteil noch die Gesamtkosten. Beitragsfrei in der Sozialversicherung ist ein pauschal versteuerter Bezug nur, soweit die Sozialversicherungsentgeltverordnung das vorsieht und die Lohnabrechnung die Pauschalierung rechtzeitig umsetzt. Die einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent für Minijobs ist ein eigener Tatbestand.

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