Pensionsrückstellung und Rückdeckungsversicherung sind Instrumente zur bilanziellen Abbildung beziehungsweise Finanzierung einer Versorgungszusage.
Typische Fälle:
- Unmittelbare Betriebsrentenzusage.
- Geschäftsführer-Pensionszusage.
- Rückdeckungsversicherung zur Finanzierung einer Direktzusage.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.