Die Prokura ist eine weitreichende handelsrechtliche Vollmacht für den Geschäftsbetrieb. Sie wird durch ausdrückliche Erklärung des Geschäftsinhabers oder seines gesetzlichen Vertreters erteilt. Die Eintragung ins Handelsregister ist von dieser Erteilung zu unterscheiden.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.