Eine Rangrücktrittserklärung dokumentiert, dass ein Gläubiger für seine Forderung einen Nachrang akzeptiert. Welche anderen Ansprüche Vorrang haben, richtet sich nach der Vereinbarung. Die Forderung wird dadurch nicht schon erlassen.
Wenn ein Gläubiger einen Nachrang seiner Forderung vereinbart.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.