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Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Bei beruflichen Reisen kann die GmbH ihren Beschäftigten und dem Geschäftsführer Reisekosten unter den jeweiligen Voraussetzungen steuerfrei erstatten. Beträge und Voraussetzungen stehen bei den einzelnen Bestandteilen:

  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Reisenebenkosten

Gestellte Mahlzeiten kürzen die Verpflegungspauschalen. Die Reisekostenabrechnung hält die folgenden Punkte fest:

  • Anlass
  • Zeiten
  • Belege

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