Bei beruflichen Reisen kann die GmbH ihren Beschäftigten und dem Geschäftsführer Reisekosten unter den jeweiligen Voraussetzungen steuerfrei erstatten. Beträge und Voraussetzungen stehen bei den einzelnen Bestandteilen:
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungskosten
- Reisenebenkosten
Gestellte Mahlzeiten kürzen die Verpflegungspauschalen. Die Reisekostenabrechnung hält die folgenden Punkte fest:
- Anlass
- Zeiten
- Belege
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