Die Reisekostenabrechnung dokumentiert eine berufliche Reise und die zugehörigen Kosten. Sie dient der Prüfung von Erstattungsansprüchen und steuerlicher Behandlung. Die zuständigen Personen prüfen die jeweiligen Voraussetzungen, bevor sie Erstattungen als steuerfrei abrechnen.
Zu dokumentieren sind insbesondere:
- Reisende Person und Reiseziel.
- Beruflicher Anlass.
- Abfahrt und Rückkehr.
- Fahrt- und Übernachtungsbelege.
- Gestellte Mahlzeiten und maßgebliche Abwesenheitszeiten.
Die Abrechnung wird mit den erforderlichen Nachweisen in die Buchhaltung übernommen. Verpflegungspauschalen und mögliche Kürzungen werden nach den für die Reise geltenden Regeln berechnet.
Wenn berufliche Reisen und ihre Kosten für Abrechnung, Erstattung oder Besteuerung nachgewiesen werden.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.