Zum Inhalt springen

Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Repräsentationsaufwand ist Aufwand für die geschäftliche Außendarstellung und die Pflege geschäftlicher Beziehungen. Für bestimmte Freizeit- und Beherbergungszwecke bestehen besondere steuerliche Abzugsverbote. Deren Anwendung richtet sich nach dem konkreten gesetzlichen Tatbestand.

Diese Kostenart ist ein Abgrenzungsfall: eine Zahlung ohne sofortigen oder ohne steuerlichen Betriebsausgabenabzug. Die Darstellung ist keine Gestaltungsempfehlung und kein Urteil über die zivilrechtliche Zulässigkeit.

Typische Fälle:

  • Kundenveranstaltung auf gecharterter Yacht.
  • Eigene Golfveranstaltung für Kunden.
  • Jagdveranstaltung.
  • Gästehaus außerhalb des Betriebsorts für Geschäftspartner.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.