Repräsentationsaufwand ist Aufwand für die geschäftliche Außendarstellung und die Pflege geschäftlicher Beziehungen. Für bestimmte Freizeit- und Beherbergungszwecke bestehen besondere steuerliche Abzugsverbote. Deren Anwendung richtet sich nach dem konkreten gesetzlichen Tatbestand.
Diese Kostenart ist ein Abgrenzungsfall: eine Zahlung ohne sofortigen oder ohne steuerlichen Betriebsausgabenabzug. Die Darstellung ist keine Gestaltungsempfehlung und kein Urteil über die zivilrechtliche Zulässigkeit.
Typische Fälle:
- Kundenveranstaltung auf gecharterter Yacht.
- Eigene Golfveranstaltung für Kunden.
- Jagdveranstaltung.
- Gästehaus außerhalb des Betriebsorts für Geschäftspartner.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.