Die folgenden Punkte betreffen Arbeitgeberleistungen und die Besteuerung von Beschäftigtenvorteilen:
- Sachleistungen
- Zuschüsse
- übernommene Pauschalsteuern
Typische Fälle:
- Sachzuwendungen an eigene Beschäftigte.
Beispiele:
- Firmenwagen
- Geräteüberlassung
- Mobilitätsleistungen
- Betreuungsleistungen
- Arbeitgeber-Pauschalsteuer nach §§ 37b, 40, 40a oder 40b EStG, soweit anwendbar.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.