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Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Die folgenden Punkte betreffen Arbeitgeberleistungen und die Besteuerung von Beschäftigtenvorteilen:

  • Sachleistungen
  • Zuschüsse
  • übernommene Pauschalsteuern

Typische Fälle:

  • Sachzuwendungen an eigene Beschäftigte.

Beispiele:

  • Firmenwagen
  • Geräteüberlassung
  • Mobilitätsleistungen
  • Betreuungsleistungen
  • Arbeitgeber-Pauschalsteuer nach §§ 37b, 40, 40a oder 40b EStG, soweit anwendbar.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.