Für selbständig nutzbare, abnutzbare bewegliche Anlagegüter mit maßgeblichen Kosten über 250 Euro bis einschließlich 1.000 Euro kann ein Jahres-Sammelposten gebildet werden.
Er wird im Bildungsjahr und den vier Folgejahren mit jeweils 20 Prozent aufgelöst; der Anschaffungsmonat verkürzt den Jahresbetrag nicht.
Die Wahl ist für alle entsprechenden Zugänge des jeweiligen Wirtschaftsjahrs einheitlich auszuüben. Für diese Güter daneben nicht beliebig den 800-Euro-Einzelabzug wählen.
Den steuerlichen Sammelposten verringert bei einem einzelnen enthaltenen Gegenstand nicht dessen:
- Verkauf
- Verlust
- Ausscheiden
Einnahmen aus einem Verkauf werden dennoch erfasst.
Güter bis 250 Euro können nach der gesetzlichen Kleinbetragsregel sofort abgezogen werden. HGB-Bilanzierung und steuerliche Sammelpostenvereinfachung separat beurteilen.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.