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Die sechs Prüfschritte einer Betriebsausgabe gliedern die Beurteilung eines Vorgangs in eigenständige Fragen. Die zuständige Person prüft diese Fragen getrennt.

Die Schritte betreffen:

  • Zahlungsbefugnis.
  • Bilanzierung.
  • Ertragsteuerlichen Abzug.
  • Umsatzsteuer.
  • Vorteil beim Empfänger.
  • Nachweise.

Ein Kontoauszug beweist die Zahlung, nicht allein die betriebliche Veranlassung oder die Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

Eine steuerlich nicht abziehbare Ausgabe ist nicht schon deshalb eine gesellschaftsrechtlich verbotene Zahlung.

Umgekehrt wird eine unzulässige oder gesellschaftlich veranlasste Zahlung nicht dadurch korrekt, dass sie auf ein Aufwandskonto gebucht wird.

Die Mitarbeiterzahl schafft keine allgemeine steuerliche Ausgabenfreigrenze. Welche Regeln einschlägig sind, hängt insbesondere ab von:

  • Umsatz und Gewinn.
  • Art der Leistung.
  • Empfänger.
  • Nutzungsverhältnissen.

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