Eine Softwarelizenz räumt Nutzungsrechte an einer Software in einem bestimmten Umfang ein. Lizenzumfang und Vertragsmodell müssen getrennt geprüft werden. Auch freie und quelloffene Software unterliegt Lizenzbedingungen.
Der Umfang kann sich insbesondere beziehen auf:
- Bestimmte Personen oder Geräte.
- Installationen und gleichzeitige Nutzung.
- Zulässige Bearbeitung und Weitergabe.
Ein Abonnement beschreibt zunächst die zeitliche oder wirtschaftliche Vertragsgestaltung. Der Zugang zu einem Cloud-Dienst kann zusätzlich Dienstleistungs- und Datenschutzfragen betreffen.
Ein Lizenzverzeichnis dokumentiert die benötigten Nachweise und Zuordnungen. Dazu können Kosten und Kündigungstermine gehören. Bei freier Software sind insbesondere Bedingungen für Änderungen und Weitergabe zu beachten.
Eine steuerliche Nutzungsdauer von einem Jahr kommt für die im einschlägigen BMF-Schreiben erfasste Betriebs- und Anwendersoftware in Betracht. Das ist keine allgemeine Einjahresregel für jede Lizenzzahlung; laufende Dienste und handelsrechtliche Bewertung sind gesondert einzuordnen.
Quellen: BMF: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.