Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei jedem Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre, ob die folgenden Punkte stimmen:
- Sozialversicherungsbeiträge
- Meldungen
- die Künstlersozialabgabe
Die Prüfung läuft meist elektronisch über die Daten der Lohnabrechnung. Fehler können Nachforderungen oder Erstattungen auslösen. Säumniszuschläge richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 24 SGB IV. Statusfragen sollten vor der Abrechnung geklärt werden.
Quellen: § 28p SGB IV, § 24 SGB IV.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.