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Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei jedem Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre, ob die folgenden Punkte stimmen:

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Meldungen
  • die Künstlersozialabgabe

Die Prüfung läuft meist elektronisch über die Daten der Lohnabrechnung. Fehler können Nachforderungen oder Erstattungen auslösen. Säumniszuschläge richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 24 SGB IV. Statusfragen sollten vor der Abrechnung geklärt werden.

Quellen: § 28p SGB IV, § 24 SGB IV.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.