Spenden an steuerbegünstigte Empfänger sind Geld- und Sachzuwendungen der GmbH, als Zuwendungen bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen abziehbar und vortragsfähig.
Typische Fälle:
- Geldspende an steuerbegünstigten Verein/Stiftung.
- Sachspende an begünstigte Körperschaft.
- Abziehbare gemeinnützige Mitgliedsbeiträge.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.