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Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Spenden an steuerbegünstigte Empfänger sind Geld- und Sachzuwendungen der GmbH, als Zuwendungen bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen abziehbar und vortragsfähig.

Typische Fälle:

  • Geldspende an steuerbegünstigten Verein/Stiftung.
  • Sachspende an begünstigte Körperschaft.
  • Abziehbare gemeinnützige Mitgliedsbeiträge.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.