Steuerliche Nebenleistungen folgen beim Abzug der Hauptsteuer und den Sonderregeln. Dazu gehören:
- Steuerzinsen
- Säumniszuschläge
- Verspätungszuschläge
Typische Fälle:
- Nachzahlungszinsen nach § 233a AO.
- Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge.
- Stundungs-/Aussetzungszinsen.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.