Die folgenden Punkte sind Vermögensbewegungen zur Rückführung von Schulden oder Veränderung des Eigenkapitals:
- Tilgung
- Einlagen
- Gewinnausschüttungen
Diese Kostenart ist ein Abgrenzungsfall: eine Zahlung ohne sofortigen oder ohne steuerlichen Betriebsausgabenabzug. Die Darstellung ist keine Gestaltungsempfehlung und kein Urteil über die zivilrechtliche Zulässigkeit.
Typische Fälle:
- Rückzahlung des Darlehensnennbetrags.
- Einzahlung des Stammkapitals oder Kapitalrücklage.
- Offene Gewinnausschüttung und Kapitalrückzahlung an Gesellschafter.
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