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Die übernommene Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf Zuwendungen ist die Steuer, die die GmbH für Empfänger trägt; sie ist nur wie die Zuwendung abziehbar.

Typische Fälle:

  • Übernahme der Empfängersteuer für ein Kundengeschenk.
  • Pauschalsteuer auf eine zusätzliche betriebliche Sachzuwendung an Dritte.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.