Die übernommene Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf Zuwendungen ist die Steuer, die die GmbH für Empfänger trägt; sie ist nur wie die Zuwendung abziehbar.
Typische Fälle:
- Übernahme der Empfängersteuer für ein Kundengeschenk.
- Pauschalsteuer auf eine zusätzliche betriebliche Sachzuwendung an Dritte.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.