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Inseln

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Überschuldung ist ein gesetzlicher Insolvenzgrund für die GmbH. Sie liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht deckt und die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Ein Fehlbetrag in der Handelsbilanz allein beantwortet diese Frage noch nicht.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.