Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer identifiziert ein Unternehmen für bestimmte umsatzsteuerliche Verfahren. Sie ist von der gewöhnlichen Steuernummer zu unterscheiden. Für die GmbH ist sie insbesondere bei einschlägigen innergemeinschaftlichen Umsätzen relevant.
Die GmbH beantragt sie bei der steuerlichen Erfassung oder unmittelbar beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Nummer eines Geschäftspartners kann sie über dessen Bestätigungsverfahren prüfen. Eine gültige Nummer allein beweist nicht sämtliche Voraussetzungen einer Steuerbefreiung oder des Reverse-Charge-Verfahrens.
Quellen: § 27a UStG, § 18e UStG.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.