Zum Inhalt springen

Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Die Unfallanzeige meldet einen Arbeits- oder Wegeunfall an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Sie ist binnen drei Tagen nach Kenntnis des Unfalls erforderlich, wenn die versicherte Person stirbt oder länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig wird. Bei tödlichen Unfällen, Massenunfällen und schwerwiegenden Gesundheitsschäden ist zusätzlich eine sofortige Meldung erforderlich.

Bei einem anzeigepflichtigen Arbeits- oder Wegeunfall einer versicherten Person.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.