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Inseln

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Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist ein Vorteil zulasten der GmbH, dessen Grund in der Gesellschafterstellung liegt. Er wird außerhalb einer ordnungsgemäßen offenen Gewinnausschüttung gewährt und darf das steuerliche Einkommen der GmbH nicht mindern. Auch eine dem Gesellschafter nahestehende Person kann den Vorteil erhalten.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.