Die Vergütung eines Aufsichtsrats oder Beirats ist die Gegenleistung für die ihm wirksam übertragenen Aufgaben der GmbH.
Typische Fälle:
- Freiwilliger Aufsichtsrat einer GmbH.
- Beirat mit tatsächlicher Überwachungsfunktion.
- Sitzungs-/Funktionsvergütung.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.