Zum Inhalt springen

Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Die Vergütung eines Aufsichtsrats oder Beirats ist die Gegenleistung für die ihm wirksam übertragenen Aufgaben der GmbH.

Typische Fälle:

  • Freiwilliger Aufsichtsrat einer GmbH.
  • Beirat mit tatsächlicher Überwachungsfunktion.
  • Sitzungs-/Funktionsvergütung.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.