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Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung betrifft die vertraglich gedeckte Haftung für reine Vermögensschäden. Dabei geht es um finanzielle Schäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. Der tatsächliche Umfang richtet sich nach versicherter Tätigkeit und Bedingungen.

Berufliche Fehler können einen versicherten Anspruch auslösen, soweit keine Ausschlüsse greifen. Für bestimmte Berufe, insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater, gelten gesetzliche Berufshaftpflichtanforderungen. Daraus folgt keine allgemeine Versicherungspflicht für jede beratende GmbH.

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