Vertrieb umfasst die Anbahnung und den Abschluss von Geschäften mit Kunden. Die Verantwortlichen klären den Bedarf und vereinbaren, welche Leistung die GmbH zu welchen Bedingungen erbringt. Ein wirksamer Vertrag legt die vereinbarten Leistungspflichten fest.
Daneben können gesetzliche und vorvertragliche Pflichten bestehen.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.