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Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten beschreibt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Regelmäßige Verarbeitung begründet grundsätzlich auch bei kleinen GmbHs eine Verzeichnispflicht. Der Inhalt richtet sich danach, ob die GmbH verantwortlich ist oder im Auftrag verarbeitet.

Wenn Artikel 30 DSGVO ein Verzeichnis verlangt, etwa bei regelmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Rolle als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiterin bestimmt die Angaben.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.