Der Vollstreckungsauftrag beauftragt den Gerichtsvollzieher mit den beantragten zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen. Die GmbH kann ihn als Gläubigerin bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erteilen. Soweit vorgeschrieben, verwendet sie das verbindliche Formular.
Der Auftrag kann insbesondere betreffen:
- Eine gütliche Erledigung.
- Die Abnahme der Vermögensauskunft.
- Die Pfändung beweglicher Sachen.
Jede Maßnahme hat eigene Voraussetzungen. Die bloße Erteilung des Auftrags erlaubt nicht automatisch sämtliche Maßnahmen gegen den Schuldner.
Quellen: § 753 ZPO, § 802a ZPO.
Wenn die GmbH als Gläubigerin zulässige Maßnahmen eines Gerichtsvollziehers beauftragt.
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