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Vorsteuer bezeichnet insbesondere die Umsatzsteuer, die andere Unternehmen der GmbH für bezogene Leistungen berechnen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die GmbH solche Beträge mit ihrer eigenen Umsatzsteuer verrechnen. Die Rechnung muss dafür nicht in jedem Fall schon bezahlt sein.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.