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Beim Wechsel der Steuerberatung endet ein Mandat und ein anderes beginnt. Die GmbH klärt die tatsächlichen Beendigungs- und Übernahmetermine. Bis zur gesicherten Übergabe müssen alle erforderlichen Zuständigkeiten feststehen.

Abzustimmen sind insbesondere:

  • Laufende Erklärungen und Anmeldungen.
  • Einspruchs- und Zahlungsfristen.
  • Lohnabrechnungen und Meldungen.
  • Unterlagen und erforderliche Datenexporte.
  • Vollmachten und Zugriffsrechte.

Die Herausgabe richtet sich nach den rechtlichen und vertraglichen Grundlagen. § 66 StBerG enthält Regeln zu Handakten und möglichen Zurückbehaltungsrechten; die gesamten Kanzleiunterlagen sind nicht automatisch herauszugeben. Offene Honorarfragen und erlaubte Datenübermittlung sind deshalb rechtzeitig zu klären.

Die neue Kanzlei erhält nur die erforderlichen eigenen Berechtigungen. Alte Zugänge und Vollmachten werden passend zum tatsächlichen Mandatsende widerrufen oder umgestellt.

Quellen: § 66 StBerG.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.