Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist die Aufforderung eines Mitbewerbers oder Verbands, einen Rechtsverstoß zu unterlassen, etwa im Impressum oder in der Werbung, meist mit Unterlassungserklärung und Kostenforderung.
Bei einer behaupteten Wettbewerbsverletzung, die gegenüber der GmbH oder durch die GmbH beanstandet wird.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.