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Inseln

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Eine GmbH ist zahlungsunfähig, wenn ihr die Mittel fehlen, ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Dieser Zustand ist ein gesetzlicher Insolvenzgrund. Die Geschäftsführung muss dann einen Insolvenzantrag nach den gesetzlichen Fristen stellen.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.