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Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Zahlung unter den Voraussetzungen des § 286 BGB nicht rechtzeitig leistet. Häufig setzt der Verzug eine Mahnung voraus; gesetzliche Ausnahmen können sie entbehrlich machen. Während des Verzugs können zusätzliche Zahlungsansprüche entstehen.

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