Zum Inhalt springen

Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Eine Zollanmeldung ist die Erklärung, Waren in ein bestimmtes Zollverfahren zu überführen. Sie kann insbesondere bei gewerblichen Ein- und Ausfuhren erforderlich sein. Maßgeblich sind das Zollgebiet der Union und das konkrete Verfahren.

Die Anmeldung erfolgt regelmäßig elektronisch, in Deutschland insbesondere über ATLAS. Erforderliche Angaben können sein:

  • Warenart und Zolltarifnummer.
  • Menge und Wert.
  • Ursprung und weitere verfahrensabhängige Angaben.

Die Beteiligten müssen erforderliche Identifikationsnummern und Nachweise bereithalten. Eine Spedition kann die Anmeldung im zulässigen Vertretungsverhältnis übernehmen. Dadurch entfallen eigene Pflichten und mögliche Haftung der GmbH nicht automatisch.

Wenn Waren einem anmeldepflichtigen Zollverfahren unterliegen. Die erfassten Felder betreffen die bezeichneten Einfuhr- und Ausfuhrfälle.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.