Ein Zugangsnachweis belegt, wann das Kündigungsschreiben den Empfänger so erreicht hat, dass er unter üblichen Umständen davon Kenntnis nehmen konnte.
Wenn nachgewiesen werden muss, dass und wann ein Kündigungsschreiben dem Empfänger zugegangen ist.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.