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Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Der Zugewinnausgleich vergleicht grundsätzlich den Vermögenszuwachs beider Ehegatten. Bei Scheidung entsteht daraus unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine persönliche Ausgleichsforderung. Eine GmbH-Beteiligung kann Teil dieser Bewertung sein.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.