Zum Inhalt springen

Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Die Zulassungsbescheinigung dokumentiert die amtliche Zulassung eines Fahrzeugs in zwei Teilen. Teil I wird grundsätzlich bei der Fahrt mitgeführt; Teil II wird sicher verwahrt. Die Eintragung als Halter ist kein Nachweis des zivilrechtlichen Eigentums.

Bei einem Leasingfahrzeug verwahrt häufig der Leasinggeber Teil II. Für die Zulassung auf die GmbH sind die im konkreten Verfahren erforderlichen Nachweise vorzulegen. Dazu können Registerunterlagen und bei Vertretung eine Vollmacht gehören.

Quellen: § 13 FZV, § 14 FZV.

Wenn ein zugelassenes Fahrzeug der GmbH zugeordnet oder für sie genutzt wird.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.